BAG: Pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung ist vom Arbeitslohn einzubehalten

VonHagen Döhl

BAG: Pauschale Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung ist vom Arbeitslohn einzubehalten

Der Arbeitnehmer hat die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen, wenn im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart worden ist. Der Arbeitgeber kann die abzuführende Lohnsteuer von dem vereinbarten Lohn abziehen. Dies gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung hinsichtlich der pauschalierten Lohnsteuer, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht. Nur bei einer Nettolohnabrede, die hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen müsse, habe der Arbeitgeber die Lohnsteuer selbst zu tragen (Urteil vom 01.02.2006, Az.: 5 AZR 628/04).

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort