Haftung der BRD für Verbindlichkeiten der DDR

VonHagen Döhl

Haftung der BRD für Verbindlichkeiten der DDR

Die Bundesrepublik Deutschland haftet nicht im Wege der Universalsukzession für Verbindlichkeiten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
Im Einigungsvertrag und auch sonst nicht besonders geregelte Verbindlichkeiten der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die nicht mit übernommenen Gegenständen des Aktivvermögens zusammenhängen (sog. isolierte Verbindlichkeiten), sind ersatzlos weggefallen.
(BGH Urteil vom 30.11.2005, Az: IV ZR 4/04)

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