Die Bundesregierung will die Durchführung von Gerichtsverfahren auf elektronischem Wege vorantreiben. Um Anreize für papierlose Verfahren zu schaffen, plant sie die Einführung einer Vorrangklausel. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nach Angaben der «Financial Times Deutschland» vom 03.02.2006 bald an die Länder und Verbände gesendet werden. Dem Vorhaben liege ein Auftrag der Justizministerkonferenz vom Juni 2005 zugrunde.
Über den Autor