BAG: Keine Anfechtung der Kündigung nach gerichtlichem Vergleich über Beendigung des Arbeitsverhältnisses

VonHagen Döhl

BAG: Keine Anfechtung der Kündigung nach gerichtlichem Vergleich über Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Drohung des Arbeitgebers mit einer Kündigung kann den Arbeitnehmer, der daraufhin einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zugestimmt hat, zur Anfechtung seiner Zustimmungserklärung gemäß § 123 BGB berechtigen. Hat der Arbeitgeber jedoch bereits gekündigt und kommt später ein gerichtlicher Vergleich über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustande, kann der Arbeitnehmer eine Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung nicht mit der vorausgegangenen Kündigung begründen. Insoweit liege im Zeitpunkt des Zustandekommens des Vergleichs keine Drohung mehr vor, stellte das Bundesarbeitsgericht klar (Urteil vom 23.11.2006, Az.: 6 AZR 394/06).

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