Das AG München hat entschieden, dass der Verursacher eines Autounfalls das Risiko überhöhter Instandsetzungsrechnungen trägt.
(AG München 332 C 4359/18)
Das AG München hat entschieden, dass der Verursacher eines Autounfalls das Risiko überhöhter Instandsetzungsrechnungen trägt.
(AG München 332 C 4359/18)
Das LG Kiel hat entschieden, dass dann, wenn Unbefugte die korrekte PIN zur Erteilung eines Zahlungsauftrages per Online-Banking eingesetzt haben, die Bank die Beweislast dafür trägt, dass der Kunde das Abhandenkommen der PIN zu vertreten habe.
(LG Kiel 06.08.2018 212 O 562/17)
Das AG München hat entschieden, dass das versehentliche Zitieren eines falschen Paragrafen als Rechtsgrundlage für eine Kündigung aufgrund Tod des Mieters nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.
AG München – 423 C 14088/17
Kündigung eines Busfahrers wegen Kassierens von Kundengeldern ohne Ausdruck von Fahrscheinen
Das LArbG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Busfahrers der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für wirksam gehalten, der auf einer für Touristen wichtigen Buslinie von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegengenommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt.
Ein Kunde der BVG hatte sich beschwert, der Busfahrer habe den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein Ticket ausgedruckt, sondern erklärt „You don’t need a ticket“. Die BVG veranlasste daraufhin eine Sonderprüfung. Ein Prüfer der BVG beobachtete und bestätigte als Zeuge, dass der Busfahrer innerhalb kurzer Zeit Geld für insgesamt vier Tickets von auswärtigen Fahrgästen entgegennahm, aber keine Tickets ausdruckte und die Kunden durchwinkte.
Das LArbG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung für wirksam gehalten.
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts rechtfertigt das Verhalten eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Der Einwand des Busfahrers, er habe allen zahlenden Fahrgästen ein Ticket ausgehändigt, bestätigte sich nach gerichtlicher Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen aus dem Bus nicht.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum BAG nicht zugelassen.
Quelle: Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 15/2018 v. 22.08.2018
Das LArbG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Busfahrers der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für wirksam gehalten, der auf einer für Touristen wichtigen Buslinie von auswärtigen Fahrgästen Geld entgegengenommen, aber keine Fahrscheine ausgedruckt.
Ein Kunde der BVG hatte sich beschwert, der Busfahrer habe den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein Ticket ausgedruckt, sondern erklärt "You don’t need a ticket". Die BVG veranlasste daraufhin eine Sonderprüfung. Ein Prüfer der BVG beobachtete und bestätigte als Zeuge, dass der Busfahrer innerhalb kurzer Zeit Geld für insgesamt vier Tickets von auswärtigen Fahrgästen entgegennahm, aber keine Tickets ausdruckte und die Kunden durchwinkte.
Das LArbG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung für wirksam gehalten.
Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts rechtfertigt das Verhalten eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Der Einwand des Busfahrers, er habe allen zahlenden Fahrgästen ein Ticket ausgehändigt, bestätigte sich nach gerichtlicher Einsichtnahme in die Videoaufzeichnungen aus dem Bus nicht.
Das Landesarbeitsgericht hat die Revision zum BAG nicht zugelassen.
Quelle: Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 15/2018 v. 22.08.2018
Das AG München hat entschieden, dass das versehentliche Zitieren eines falschen Paragrafen als Rechtsgrundlage für eine Kündigung aufgrund Tod des Mieters nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung führt.
AG München – 423 C 14088/17
Das LG Kiel hat entschieden, dass dann, wenn Unbefugte die korrekte PIN zur Erteilung eines Zahlungsauftrages per Online-Banking eingesetzt haben, die Bank die Beweislast dafür trägt, dass der Kunde das Abhandenkommen der PIN zu vertreten habe.
(LG Kiel 06.08.2018 212 O 562/17)
Das AG München hat entschieden, dass der Verursacher eines Autounfalls das Risiko überhöhter Instandsetzungsrechnungen trägt.
(AG München 332 C 4359/18)
Das SG Berlin hat entschieden, dass eine Klägerin ihren Rechtsanwalt selbst bezahlen muss, da der Wert der Klage um die Kosten von Zündstrom für eine Gastherme derart gering und die Klage derart einfach zu begründen ist, dass rechtsanwaltliche Hilfe nicht erforderlich ist.
(SG Berlin S 179 AS 12363/17)
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Eltern eines dreieinhalbjährigen Kindes keine Aufsichtspflichtverletzung begehen, wenn ihr Kind alleine schlafen gelegt wird, dann aber unbeobachtet aufsteht und im Badezimmer einen Wasserschaden verursacht.
(OLG Düsseldorf 4. Zivilsenat 24.07.2018 I-4 U 15/18)
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