Keine Prozesskostenhilfe für Streit mit Jobcenter um monatlich 1,85 Euro

VonHagen Döhl

Keine Prozesskostenhilfe für Streit mit Jobcenter um monatlich 1,85 Euro

Das SG Berlin hat entschieden, dass eine Klägerin ihren Rechtsanwalt selbst bezahlen muss, da der Wert der Klage um die Kosten von Zündstrom für eine Gastherme derart gering und die Klage derart einfach zu begründen ist, dass rechtsanwaltliche Hilfe nicht erforderlich ist.
(SG Berlin  S 179 AS 12363/17)

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