Um Beschäftigte und Unternehmen wegen der Corona-Krise zu unterstützen, ist im Eilverfahren die gesetzliche Grundlage für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen worden. Die Regelungen treten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft.
Um Beschäftigte und Unternehmen wegen der Corona-Krise zu unterstützen, ist im Eilverfahren die gesetzliche Grundlage für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen worden. Die Regelungen treten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft.
Wenn ein Mensch in einer Badewanne sitzt, einen Brauseschlauch in der Hand hält und ein kräftiger Wasserstrahl sich über seinen Körper ergießt, dann duscht er nicht. So lässt es sich jedenfalls kühn aus dem Urteil des Amtsgericht Köpenick schlussfolgern.
Das Gericht entschied: Die Möglichkeit, sich mit einer Handbrause in der Badewanne sitzend zu duschen, sei keine zeitgemäße Duschgelegenheit. Es sei zwar eine Ganzkörperberegnung möglich, doch es fehle eine Duschabtrennung, um das Bad vor Spritzwasser zu schützen und die Privatsphäre des Duschenden zu wahren.
Daher könne nicht von einer Duschmöglichkeit im Sinne des Berliner Mietspiegels ausgegangen werden. Dieser Fakt müsse als “wohnwertminderndes Merkmal” bei einer angestrebten Mieterhöhung berücksichtigt werden.
(Amtsgericht Köpenick – Urteil vom 17.3.2015, 3 C 267/14)
Das AG Frankfurt hat entschieden, dass der Kunde eines Fitnessstudios dieses nicht bereits deshalb kündigen kann, wenn er ein Attest vorlegt, in dem ihm bescheinigt wird, dass er aus „gesundheitlichen Gründen“ nicht in der Lage ist, das Studio zu nutzen.
AG Frankfurt | 31 C 2619/19
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass der Verwaltungsbeirat nicht berechtigt ist, Weisungen an den Verwalter oder aber auch an die übrigen Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu erteilen.
LG Frankfurt 17.12.2019 2-09 S 51/18
Das AG Frankenthal hat entschieden, dass die Kosten für die Überprüfung der Mülltrennung und des Nachsortierens des Mülls als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind.
AG Frankenthal 18.12.2019 3a C 288/18
Der EuGH hat entschieden, dass die Vollstreckung eines ausländischen Bußgeldbescheids innerhalb der EU nur in sehr engen Grenzen verweigert werden kann und die Anerkennung und Vollstreckung einer Geldbuße, die wegen eines im EU-Ausland begangenen Verkehrsdelikts gegen den Fahrzeughalter verhängt wurde, nicht wegen der Halterhaftung verweigert werden darf, sofern die entsprechende Haftungsvermutung widerleglich ist.
EuGH | C-671/18
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen