Corona-Krise: Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

VonHagen Döhl

Corona-Krise: Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

Um Beschäftigte und Unternehmen wegen der Corona-Krise zu unterstützen, ist im Eilverfahren die gesetzliche Grundlage für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen worden. Die Regelungen treten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft.

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