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Bei der Schutzimpfung für ein Kind handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, auch wenn es sich um eine sogenannte Standard- oder Routineimpfung handelt.
Sofern die Eltern uneinig über die Durchführung einer solchen Impfung sind, kann die Entscheidungsbefugnis über die Impfung demjenigen Elternteil übertragen werden, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut befürwortet, insbesondere dann, wenn beim Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen.
Der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Abwägung und Klärung der allgemeinen Infektions- und Impfrisiken für die Entscheidung des Gerichts bedarf es für die Entscheidung des Gerichts nicht.
(BGH, Beschluss vom 03.05.2017, XII ZB 157/16)
Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur dann anweisen, zu einem Personalgespräch in den Betrieb zu kommen, wenn hierfür ein dringender betrieblicher Anlass besteht, der einen Aufschub der Weisung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit nicht gestattet, und die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb dringend erforderlich ist und ihm zugemutet werden kann.
Hinweis: Wer krank ist, ist nicht zur Arbeitsleistung und damit auch nicht zum Erscheinen im Betrieb verpflichtet. Eine Ausnahme hiervon kann nur gelten, wenn es aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist und der Arbeitnehmer dazu gesundheitlich in der Lage ist. Die Beweislast für eine solche Ausnahmesituation trägt der Arbeitgeber.
(BAG, Urteil vom 02.11.2016 – 10 AZR 596/15)
Im Falle der Trennung und Ehescheidung kann eine Genossenschaftswohnung gem. § 1568a BGB auch an denjenigen Ehegatten zugewiesen werden, der bislang selbst nicht Mitglied der Genossenschaft war.
Denn bei der Zuweisung der Wohnung ist insbesondere auf die Kinder der Parteien, die noch in der Wohnung leben, Rücksicht zu nehmen, auch wenn diese Kinder bereits volljährig sind.
Sofern die Eheleute im Zuge der Trennung eine Vereinbarung über die künftige Nutzung der Ehewohnung geschlossen haben, ist diese Vereinbarung als schuldrechtliche Abrede zwischen den Eheleuten für das gerichtliche Wohnungszuweisungsverfahren zwar nicht verbindlich, allerdings im Rahmen der zu treffenden Billigkeitsentscheidung des Gerichts über die Wohnungszuweisung sehr wohl relevant.
(OLG Hamburg, Beschluss vom 03.08.2016, 2 UF 42/16)
Am 7. Juli 2017 haben wir mit den Bauleuten und ca. 50 weiteren Gästen das Richtfest an unserem Neubau im Hoyerswerdaer Stadtzentrum gefeiert.
Hier der Bericht von Elsterwelle – TV: hier klicken oder dem unten stehenden Link folgen!
Die Zeit der Majestätsbeleidigung ist vorbei: Der Bundesrat hat am 07.07.2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die Abschaffung des entsprechenden Straftatbestands in § 103 StGB vorsieht.
Der BGH hat entschieden, dass die von den beklagten Banken vorformulierten Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, unwirksam sind.
(BGH 11. Zivilsenat 4.07.2017 XI ZR 562/15)
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass der Wohnungseigentumsverwalter ab einem Auftragsvolumen von 3.000 Euro verpflichtet ist, vor der Erteilung eines Auftrages mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen.
(LG Frankfurt | 28.06.2017 2-13 S 2/17)
Der Bundestag hat am 30.06.2017 das Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen.Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Gesetz federführend für die Bundesregierung erarbeitet.
Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für Internetzugangsanbieter und WLAN-Betreiber, z.B. Café-Betreiber. Sie können nun offenes WLAN für ihre Kunden anbieten. Dabei setzen sie sich nicht mehr dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Außerdem stellt das Gesetz klar, dass ein WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden darf, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes durch seine Nutzer zu verlangen oder bei Rechtsverstößen Dritter sein WLAN-Angebot einzustellen.
Trotzdem bleibt geistiges Eigentum angemessen geschützt: Rechteinhaber können von WLAN-Betreibern verlangen, einzelne, konkret benannte Internetseiten zu sperren. Dies ist dann möglich, wenn über die Internetseiten ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat. Das verhindert, dass eine Rechtsverletzung sich wiederholt
Vor- und außergerichtliche Kosten dürfen dem WLAN-Betreiber auch in diesem Fall nicht in Rechnung gestellt werden. Für einen WLAN-Betreiber ist es in der Regel einfach und ohne technische Vorkenntnisse möglich, einzelne Internetseiten über die Einstellungen des WLAN-Routers zu sperren. Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten.
Quelle: Pressemitteilung des BMWi v. 30.06.2017
Das LArbG Düsseldorf hat eine fristlose Kündigung eines Sachbearbeiters im Landeskriminalamt wegen Morddrohung bestätigt.
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf 08.06.2017 11 Sa 823/16)
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