Nach einer Entscheidung des OLG Hamm ist bei einem Motorradfahrer, der während der Kurvenfahrt den Zusammenstoss mit einem Kleintier durch Abbremsen und Ausweichen zu vermeiden versucht anders als bei einem Pkw-Fahrer im Regelfall keine Unverhältnismäßigkeit und grobe Fahrlässigkeit anzunehmen.
(OLG Hamm MVZ 2001, 466)
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