Außerordentliche Kündigung – Beleidigung

VonHagen Döhl

Außerordentliche Kündigung – Beleidigung

Eine beleidigende Äußerung des Arbeitnehmers über den Arbeitgeber (hier: größtes Arschloch der Welt) kann an sich geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu begründen. Die Kündigung kann allerdings ausgeschlossen sein, wenn die Äußerung in einem privaten Gespräch gegenüber einem Freund des Arbeitnehmers erfolgt ist, auf dessen Vertraulichkeit der Arbeitnehmer rechnen durfte und das nur zufällig von einem Arbeitskollegen mit angehört und dem Arbeitgeber zugetragen worden ist.
(LAG Mecklenburg-Vorpommern – 20.07.2006 1 Sa 69/06)

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