In der Bundesregierung gibt es Pläne für die Einführung einer so genannten Pflegezeit. Das Gesundheitsministerium teilte am 6. November 2006 mit: Dies soll es Arbeitnehmern ermöglichen, ihren Job für die Pflege eines Angehörigen zu unterbrechen. Die Beschäftigten sollen dadurch einen Anspruch auf eine 6-monatige Freistellung erhalten. In dieser Zeit bekämen sie kein Arbeitsentgelt, hätten aber den Anspruch darauf, nach Beendigung der Pflegezeit weiterbeschäftigt zu werden. Ein Gesetzentwurf ist dazu noch nicht erarbeitet.
(Quelle: Sächsische Zeitung 7. November 2006)
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