Ausschlussfrist bei Darlehensrückzahlung

VonHagen Döhl

Ausschlussfrist bei Darlehensrückzahlung

Auch die Ansprüche eines Bauarbeitgebers auf Rückzahlung von Darlehen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gewährt werden, unterliegen u.U. der tariflichen Ausschlussfrist (hier § 16 BRTV), müssen also rechtzeitig geltend gemacht werden, sonst verfallen sie.

(BAG, Urteil vom 20.2.2001 – 9 AZR 11/00)

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