Auskunftsanspruchs des LPG-Mitglieds

VonHagen Döhl

Auskunftsanspruchs des LPG-Mitglieds

Das Mitglied einer LPG kann zur Berechnung seines künftigen Anspruchs auf Ausschüttung von der LPG i.L. schon vor Tilgung oder Deckung der Schulden Auskunft durch Vorlage der nach § 89 Satz 2 Satzteil 2 GenG in jedem Jahr aufzustellenden Bilanzen und Einsicht in die Bücher und Papiere des Unternehmens verlangen.
BGH Beschluss 24.04.2009, BLw 25/08

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