Die Regelungen über die Auswirkungen eines Wechsels der Lohnsteuerklassen unter Eheleuten in § 137 Abs.4 S.1 SGB III begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken. Der steuerrechtlich zulässige Steuerklassen-Wechsel kann nach dieser Vorschrift rückwirkend zu einem geringeren Arbeitslosengeld führen. Hierüber müssen die Arbeitsämter die Betroffenen deutlich und gesondert hinweisen und eine individuelle Beratung anbieten. Hätten die Betroffenen den Steuerklassen-Wechsel bei zutreffender Beratung nicht vorgenommen, dürfen sie das zuviel gezahlte Arbeitslosengeld behalten.
(BSG 1.4.2004, B 7 AL 36/03)
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