Arbeitnehmer haben auch bei Verstoß gegen Arbeitszeitregelungen einen Anspruch auf Vergütung von Überstunden

VonHagen Döhl

Arbeitnehmer haben auch bei Verstoß gegen Arbeitszeitregelungen einen Anspruch auf Vergütung von Überstunden

Arbeitnehmer haben auch dann Anspruch auf die Vergütung von Überstunden, wenn sie gesetzliche Arbeitszeitregelungen verletzt haben. Ein Busfahrer hatte mehrfach Überstunden abgeleistet, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten. Sein Arbeitgeber weigerte sich, diese Überstunden zu bezahlen. Zur Begründung gab er an, dass der im Arbeitsvertrag vereinbarte Lohn alle Ansprüche abdecke. Die Klage des Busfahrers auf Vergütung der Überstunden hatte dennoch Erfolg. Aus dem Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften folge nicht, dass ein Mitarbeiter während dieser Zeit unentgeltlich arbeiten müsse. Dem stehe auch nicht die Vergütungsregelung in dem Arbeitsvertrag entgegen. Diese Vereinbarung beziehe sich ausschließlich auf rechtmäßig geleistete Überstunden. Daher sei eine Abmachung für den Fall gesetzwidriger Überstunden nicht getroffen worden. Da der Busfahrer seine Leistung erbracht habe, stehe ihm auch die Gegenleistung des Arbeitgebers zu. (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 6.8.2002 – 10 Sa 251/01)

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