Hinter dem Heizhaus im Wohnkomplex VIII/IX gegenüber der neuen Feuerwache in Hoyerswerda befinden sich 31 Reihengaragen. Die Erbauer der zu DDR-Zeiten errichteten Garagen waren nahezu überwiegend Mitarbeiter des damaligen Energieversorgungsbetriebes. Sie haben ihre Garagen – wie damals üblich – nicht auf eigenem, sondern auf fremden Grund und Boden errichtet und mit der Stadt Hoyerswerda Nutzungsverträge abgeschlossen.
Diese Verfahrensweise war in den §§ 312 ff. des ZGB der DDR so geregelt. Über das Jahr 1990 hinaus hat das Schuldrechtsanpassungsgesetz diesen Status bis dato geschützt. Zuletzt haben alle Garageneigentümer ein Schreiben der Stadt Hoyerswerda erhalten, aus dem sich ergibt, dass bereits im Jahre 1998 die Flächen auf die Versorgungsbetriebe Hoyerswerda GmbH (VBH) übertragen worden sind und diese nunmehr Eigentümer der Grundstücke sei.
Natürlich gilt auch bei einem solchen Eigentümerwechsel, dass der neue Eigentümer in die bestehenden Nutzungsverträge eintritt, ohne dass es der Neuausfertigung von Nutzungsverträgen bedarf.
Dennoch haben die VBH mit Schreiben vom 11.2.2002 den Garageneigentümern einen neuen Nutzungsvertrag vorgelegt und um Unterzeichnung verlangt. Begründet wurde dies damit, dass „auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen“ solches notwendig sei. Nach dem das Schreiben vom 11.2.2002 u.a. auch von der Prokuristin der VBH – einer Juristin – unterzeichnet worden ist, kann dies nur als Versuch der bewussten Täuschung der Garageneigentümer bewertet werden, denn im Falle der Unterzeichnung des neuen Pachtvertrages hätten die Garageneigentümer den Schutzbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes verlassen. Es darf deshalb durchaus gemutmaßt werden, dass es schon damals die Intention der Verfasser des Schreibens gewesen ist, die Rechtsposition der Garageneigentümer bewusst zu verschlechtern.
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