Amtsgericht Hoyerswerda erlässt einstweilige Verfügung gegen PrimaCom

VonHagen Döhl

Amtsgericht Hoyerswerda erlässt einstweilige Verfügung gegen PrimaCom

Das Amtsgericht Hoyerswerda hat am 7. März 2003 eine einstweilige Verfügung gegen die PrimaCom Region Dresden GmbH & Co.KG erlassen.

Antragsteller war ein Mieter der Hoyerswerdaer Wohnungsgesellschaft. Dieser hat gegenüber der PrimaCom geltend gemacht, dass er entgegen der Nutzungsentgelterhöhung vom Januar 2002 nicht 10,71 €, sondern nur 10,17 € monatlich an Kabelnutzungsentgelt zu bezahlen hat.

Weil er dies auch umgesetzt – d.h. nur 10,17 € monatlich überwiesen hat -, hatte die PrimaCom ihm zunächst angedroht den Kabelanschluss für seine Wohnung abgeschalten. Als der Mieter daraufhin eine einstweilige Verfügung beantragt hat und obwohl dieser Antrag der PrimaCom bereits vorgelegen hatte, hat sie ihre Androhung noch vor dem Verhandlungstermin beim Amtsgericht Hoyerswerda am 7. März 2003 umgesetzt und den Fernsehanschluss des Mieters am 5.3.2003 abgeschalten.

Das hat das Amtsgericht Hoyerswerda nach mündlicher Verhandlung durch einstweilige Verfügung unterbunden und die PrimaCom verpflichtet, den Kabelanschluss wieder herzustellen und bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Wirksamkeit der Entgelterhöhung aufrecht zu erhalten.

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