vereinbarter Preisnachlass nicht ohne Weiteres für Nachtragsaufträge

VonHagen Döhl

vereinbarter Preisnachlass nicht ohne Weiteres für Nachtragsaufträge

Bei Bauverträgen ist die Erstreckung von Preisnachlässen, jedenfalls sofern nicht Zusatzleistungen i.S.v. § 1 Nr. 4 Satz 1 VOB/B in Rede stehen, eine Frage der Vertragsauslegung.
Es kann nicht ohne weiteres angenommen werden, dass ein Preisnachlass auch für Nachtragsaufträge gilt.
(Urteil OLG Köln vom 08.10.2002 – 24 U 67/02)

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