Auch ohne Instandsetzung in einer Fachwerkstatt darf der Geschädigte seiner (fiktiven Schadenberechnung) die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legen. Er kann nicht auf die niedrigeren ortsüblichen Durchschnittspreise verwiesen werden.
(BGH 29.4.2003 – VI ZR 398/02)
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