Der Wohnungsmieter hat einen Anspruch auf Überlassung von Belegkopien der Betriebskostenabrechnung gegen Kostenersatz auch in einer großen Gebäudeanlage.Der Vorwegabzug von Betriebskosten für gewerbliche Nutzer eines gemischt genutzten Objekts muss in der Betriebskostenabrechnung des Wohnungsmieters nachvollziehbar dargelegt werden.
(AG Köln, Urteil vom 28.10.2002 – 222 C 217/02)
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