Angekündigte Arbeitsunfähigkeit kann Kündigung nach sich ziehen

VonHagen Döhl

Angekündigte Arbeitsunfähigkeit kann Kündigung nach sich ziehen

Die nachhaltig angekündigte Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers, der tatsächlich nicht arbeitsunfähig ist, kann auch dann, wenn der Arbeitgeber nicht zu einem bestimmten Verhalten genötigt werden soll, einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen.
(LAG Köln, Urteil v. 14.9.2000 – 6 Sa 850/00)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort