Anforderungen an Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzuges

VonHagen Döhl

Anforderungen an Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzuges

An die Zahlungsverzugskündigung des Vermieters dürfen keine all zu strengen Anforderungen gestellt werden, deshalb schadet es nicht, wenn sich der Vermieter im Kündigungsschreiben auf eine nicht einschlägige Vorschrift bezieht (hier: § 543 II Nr. 3a statt richtig auf Nr. 3b BGB) bzw. einen Zahlungsverzugsmonat falsch bezeichnet hat (hier: Februar/März des Folgejahres statt richtig Dezember), so lange nur ein zur fristlosen Kündigung ausreichender Saldo bezeichnet und die Kündigung auf diesen gestützt ist.
(LG Berlin, Beschluss v. 21.1.2003 – 65 T 102/02)

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