Alleinhaftung einer verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrende erwachsene Radfahrerin

VonHagen Döhl

Alleinhaftung einer verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrende erwachsene Radfahrerin

Eine verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrende erwachsene Radfahrerin hat den ihr durch den Zusammenstoß mit dem aus einer Hofeinfahrt rückwärts herausfahrenden Pkw entstandenen Schaden allein zu tragen, wenn den Pkw-Fahrer kein Verschulden trifft. Die bloße Betriebsgefahr des Pkw´s tritt in diesem Fall vollständig zurück.
(OLG Celle, Urteil vom 31.01.2003 – 14 U 222/02)

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