ArbeitsrechtAnspruch auf Ersatz des Steuerschadens bei verspätet gezahltem Gehalt

VonHagen Döhl

ArbeitsrechtAnspruch auf Ersatz des Steuerschadens bei verspätet gezahltem Gehalt

Zahlt ein Arbeitgeber verspätet – hier erst im Folgejahr – die Arbeitsvergütung aus, obwohl er auf die Wirksamkeit einer von ihm ausgesprochenen Kündigung nicht vertrauen durfte, muss er dem Arbeitnehmer nebst Steuerberater Beratungskosten den Steuerschaden ersetzen, der sich aus der progressionsbedingten erhöhten Steuerbelastung ergibt. Gleichzeitig ist spiegelbildlich die geringere Steuerbelastung für das vergangene Kalenderjahr zu berücksichtigen. Der Schadenersatzanspruch wegen verspäteter Lohnzahlung wird von einer etwaigen Verfallsklausel erfasst. Die Ausschlussfrist beginnt allerdings erst dann, wenn der Schaden für den Gläubiger feststellbar ist. Sie beginnt daher nicht bereits schon mit dem Zugang des Steuerbescheides, sofern es der Hilfe eines Steuerberaters bedurfte, um den Schaden konkretisieren zu können.

(BAG Urteil v. 20.6.2002 – 8 AZR 488/01)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort