Wer im Straßenverkehr den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhält, muss ab dem 01.05.2006 mit höheren Geldbußen rechnen. Auch Fahrverbote können schneller drohen. Auf entsprechende Änderungen der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkataloges weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Wer über 80 Stundenkilometer fährt, muss, wie der DAV berichtet, einen Mindestabstand von 5/10 seines halben Tachowertes einhalten, sonst zahlt er 40 Euro Bußgeld und kriegt einen Punkt in Flensburg. Wer weniger als 4/10 des halben Tachowertes einhält, zahlt 60 Euro. Bei einem Mindestabstand unter 3/10 des halben Tachowerts fallen künftig 100 Euro und vier Punkte an. Wirklich aufpassen müsse man bei Geschwindigkeiten über 100 Stundenkilometer, warnte der DAV. Werde hier der Abstand von 3/10 des halben Tachowertes unterschritten, komme ein Fahrverbot von einem Monat dazu. Noch höher werden nach Angaben des Vereins die Bußgelder bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 Stundenkilometern. Wer hier bislang weniger als 3/10 des halben Tachowertes Mindestabstand eingehalten habe, habe 100 Euro gezahlt. Ab dem 01.05,2006 drohten 150 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot.
Allerdings könnten polizeiliche Abstandsmessungen oftmals Fehler aufweisen, so die Verkehrsrechtsanwälte. Diese entstünden beispielsweise durch Reflektierungen anderer Fahrzeuge. In Zweifelsfällen empfehle es sich daher, den Bußgeldbescheid nicht widerspruchslos hinzunehmen.
Neu aufgenommen wird nach Angaben des DAV zum 01.05.2006 auch die Pflicht, die Ausrüstung des Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehörten insbesondere geeignete Reifen und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer sich nicht daran halte, zahle künftig 20 Euro. Komme es durch die fehlende Winterbereifung zu einer Verkehrsbehinderung, verdoppele sich das Bußgeld auf 40 Euro und es gebe einen Punkt.
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