Verschulden des Arbeitnehmers

VonHagen Döhl

Verschulden des Arbeitnehmers

Ein vorsätzlicher Pflichtverstoß führt nur dann zur vollen Haftung des Arbeitnehmers, wenn auch der Eintritt des Schadens vom Vorsatz erfasst ist.
(BAG 18.4.2002 – 8 AZR 348/01)

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