Das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz ist verkündet worden (BGBl. I, S. 1073) und am 1. Juli 2005 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht neben der Pauschalierung der Betreuervergütung die Stärkung des Instituts der Vorsorgevollmacht vor. Vorsorgevollmachten können jetzt auch von den Betreuungsbehörden beglaubigt werden, Bevollmächtigte und Betreuer erhalten bei den Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen Hilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Betreuungsvereine dürfen bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten beraten. Das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer existiert bereits seit März 2005. Hier können Anwälte als qualifizierte Nutzer Vorsorgevollmachten registrieren lassen (www.vorsorgeregister.de).
Die wesentlichen Gesetzesänderungen sind in der überarbeiteten 15. Auflage der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre „Betreuungsrecht“, Stand Juli 2005, enthalten. Hier findet sich auch ein umfangreicher Anhang mit Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht und zur Betreuungsverfügung sowie den dazugehörigen Musterformularen zum Heraustrennen. Die Broschüre ist erhältlich beim Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 481009, 18132 Rostock, E-Mail: publikationen@bundesregierung.de. Der Text der Broschüre und Musterformulare sind unter www.bmj.bund.de/ratgeber abrufbar.
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