Der Bundesrat hat am 08.07.2005 das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz – KapMuG (BR-Drs. 455/2005 v. 17.06.2005) gebilligt. Der Bundestag hatte das Gesetz am 16.06.2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 15/5695 v. 15.06.05) angenommen (BT-Drs. 15/5091 v. 14.03.05). Das Gesetz ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Während dieser Zeit sollen die Erfahrungen mit den Regelungen ausgewertet und überlegt werden, ob die Vorschriften des KapMuG als allgemeine Regelung für Massenverfahren in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden könnten. Das KapMuG tritt am 01.11.2005 in Kraft und wird noch auf derzeit laufende Verfahren angewendet werden können.
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