Die Frist des § 99 III Betriebsverfassungsgesetz wird auch durch ein rechtzeitig als Telefax übermitteltes Verweigerungsschreiben gewahrt.
(BAG, Beschluss v. 11.6.2002 1 ABR 43/01)
Die Frist des § 99 III Betriebsverfassungsgesetz wird auch durch ein rechtzeitig als Telefax übermitteltes Verweigerungsschreiben gewahrt.
(BAG, Beschluss v. 11.6.2002 1 ABR 43/01)
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