Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt, ist die Zusendung unerbetener E-mail-Werbung (Spamming)
Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage von Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Spamming liegt noch nicht vor.
(LG Leipzig 13.11.2003 12 S 2595/03)
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