Zusendung unerbetener E-mail-Werbung

VonHagen Döhl

Zusendung unerbetener E-mail-Werbung

Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung und Literatur, der sich die Kammer anschließt, ist die Zusendung unerbetener E-mail-Werbung (Spamming)

Eine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage von Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Spamming liegt noch nicht vor.
(LG Leipzig 13.11.2003 12 S 2595/03)

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort