Zugewinnausgleich/ Änderung des Vormundschaftsrechts

VonHagen Döhl

Zugewinnausgleich/ Änderung des Vormundschaftsrechts

Am 14.05.2009 beschloss der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (BT-Drucks. 16/10798). Er folgte damit einer Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/13027).
Durch die Neuregelung soll das Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht reformiert und vereinfacht werden. Am System des Zugewinnausgleichs soll unter Einführung einiger Sicherungsmaßnahmen festgehalten werden. So führt das Gesetz u.a. eine neue Beweislastregel ein und verlagert den Berechnungszeitpunkt auf die Zustellung des Scheidungsantrags vor, um der bisherigen Missbrauchsgefahr entgegenzutreten.
Im Bereich des Vormundschaftsrechts sollen zukünftig Verfügungen eines Vormunds, Pflegers oder Betreuers über ein Girokonto grundsätzlich genehmigungsfrei sein (§ 1813 BGB).

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