Zivilprozessreform

VonHagen Döhl

Zivilprozessreform

Seit Jahresbeginn wird das Vorhaben des Justizministeriums zur Reform des Zivilprozesses (Kerngedanken: Stärkung der I. Instanz, Einführung einer Güteverhandlung, Einführung des originären Einzelrichterprinzips beim Landgericht, Abschaffung der Streitwertrevision, Umgestaltung der Berufung in ein Instrument der Fehlerkontrolle) kontrovers diskutiert. Am 8.09.2000 wurde das Vorhaben von der Bundesregierung als Gesetzentwurf eingebracht (BR-Drucksache 536/00).
Bei einer Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer sprachen sich 94 % der befragten Rechtsanwälte gegen zentrale Punkte der Reformvorschläge aus. Selbst die teilweise vorhandene Kritik aus der Richterschaft hat das Justizministerium nicht zum Anlass genommen, wesentliche Korrekturen an dem Reformvorschlag anzubringen.

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Hagen Döhl administrator

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