Was ist eigentlich ein Verlöbnis?

VonHagen Döhl

Was ist eigentlich ein Verlöbnis?

Das Verlöbnis ist im BGB nicht definiert. Man verstand darunter ursprünglich das gegenseitige Heiratsversprechen von Mann und Frau. Mittlerweile ist auch das Versprechen zur Heirat von gleichgeschlechtlichen Paaren hierunter zu fassen.
Um sich zu verloben bedarf es keiner besonderen Form. Es müssen weder Ringe ausgetauscht, noch eine Verlobungsanzeige aufgegeben werden.
Bei einem Verlöbnis handelt es sich um einen formlos gültigen Vertrag.
Theoretisch begründet das Eingehen eines Verlöbnisses die Rechtspflicht zur Eingehung einer Ehe. Es kann jedoch nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden.

Ein vom Verlöbnis zurücktretender Verlobter hat dem anderen Verlobten und dessen Eltern sowie Dritten den Schaden zu ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass diese in Erwartung der Ehe Aufwendungen gemacht haben oder Verbindlichkeiten eingegangen sind. Sonstige Vermögensaufwendungen oder die Erwerbstellungen berührende Maßnahmen sind dem anderen Verlobten ebenfalls nach dieser Vorschrift ersetzbar. Die Aufwendungen müssen jedoch angemessen gewesen sein. Hatte der zurücktretende Verlobte einen wichtigen Grund die Verlobung zu lösen, so tritt eine Ersatzpflicht nicht ein.
Bei unterbleibender Eheschließung kann jeder Verlobte vom anderen die Herausgabe desjenigen verlangen, was er ihm geschenkt oder zum Zeichen des Verlöbnisses gegeben hat.
Diese Ansprüche verjähren in zwei Jahren von der Auflösung des Verlöbnisses an.

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