Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Regelungen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), die eine Unterrichtung der ehemaligen Erziehungsberechtigten auch von volljährigen Schülern bei Vorkommnissen in der Schule vorsehen, mit der Bayerischen Verfassung vereinbar sind. Die Unterrichtung verstoße insbesondere nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
(Urteil vom 30.09.2004, Az.: Vf. 13-VII-02, Vf. 11-VII-03)
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