VG Köln hält neue Einberufungspraxis zum Wehrdienst für rechtswidrig

VonHagen Döhl

VG Köln hält neue Einberufungspraxis zum Wehrdienst für rechtswidrig

Die seit Juli 2003 geltenden Einberufungsrichtlinien des Bundesministeriums der Verteidigung verstoßen gegen den Grundsatz der Wehrgerechtigkeit. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Es gab damit der Klage eines Wehrpflichtigen statt, der sich gegen seine Einberufung zur Bundeswehr wandte (Urteil vom 21.04.2004; Az.: 8 K 154/04).

Verstoß gegen das Willkürverbot:
Die seit dem 01.07.2003 geltenden Richtlinien nehmen größere Gruppen von Wehrpflichtigen von vorne herein von einer Einberufung aus. Dies betrifft beispielsweise Verheiratete, über 23-jährige und Wehrpflichtige, die mit dem eingeschränkten Tauglichkeitsgrad T 3 gemustert worden sind. Für diese weit gehenden Ausnahmen gebe es keine gesetzliche Grundlage, so das Gericht. Nach der neuen Einberufungspraxis könne nicht mehr davon die Rede sein, dass die Wehrpflicht allgemein greife, also normalerweise jeden jungen Mann betreffe. Aktuell würden nur noch weniger als die Hälfte der für eine Einberufung in Frage kommenden jungen Männer zum Wehrdienst herangezogen. Damit verstoße die neue Einberufungspraxis gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes.

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort