Verzugszinssätze seit 1.Juli 2003 neu festgelegt

VonHagen Döhl

Verzugszinssätze seit 1.Juli 2003 neu festgelegt

Die Deutsche Bundesbank hat den Basiszins gemäß § 247 BGB zum 1.7.2003 neu festgelegt. Eine vollständige Übersicht über die bisherige Entwicklung der Verzugszinsen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen erhalten Sie über den nachstehenden Link

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