Entscheidet ein Gericht im Laufe von 16 Jahren nicht über die Schadenshöhe eines bestehenden Anspruches, so hat er Kläger gegen das Land einen Schadensersatzanspruch.
Der Sachverhalt:
Der Kläger wollte Anfang der 70er Jahre einen Supermarkt in Saarbrücken errichten. Sein Baugesuch war von der Stadt Saarbrücken abgelehnt worden. In dem folgenden Zivilprozess gegen die Stadt hatte das Saarländische OLG 1984 rechtskräftig festgestellt, dass die Versagung der Baugenehmigung vorsätzlich rechtswidrig war und dass die Stadt Saarbrücken dem Kläger den hieraus entstehenden Schaden ersetzen muss.
Wegen der genauen Schadenshöhe ist das Gerichtsverfahren seit 1985 beim Saarländischen OLG anhängig. Eine abschließende Entscheidung ist bislang nicht ergangen. Hierzu hatte das BVerfG in einem Beschluss vom 20.7.2000 festgestellt, dass die Verzögerung des Gerichtsverfahrens durch das OLG den Kläger in seinen Grundrechten verletzt. Der Kläger begehrte die Feststellung, dass das Saarland ihm den aus der verfassungswidrigen Verzögerung des Gerichtsverfahrens entstandenen Schaden zu ersetzen hat. Diesen Schaden hat er auf mehrere hundert Mio. DM veranschlagt. Die Klage hatte Erfolg.
Die Gründe:
Das Land Saarland muss dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist, dass das Saarländische OLG es unterlassen hat, in angemessener Zeit eine Entscheidung über die Höhe des dem Kläger zustehenden Schadens zu treffen. Der Streitwert für das Gerichtsverfahren wird aufgrund der Angaben des Klägers auf DM 375 Mio. festgesetzt.
(LG Karlsruhe Pressemitteilung vom 9.11.2001)
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