Verwertung der Mietsicherheit während des Mietverhältnisses

VonHagen Döhl

Verwertung der Mietsicherheit während des Mietverhältnisses

Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.

(BGH Urteil 07.05.2014, VIII ZR 234/13)

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