Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.
(BGH Urteil 07.05.2014, VIII ZR 234/13)
Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten.
(BGH Urteil 07.05.2014, VIII ZR 234/13)
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