Verwahrloster Wohnungszustand rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Verwahrloster Wohnungszustand rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Der verwahrloste Zustand einer Mietwohnung kann den Vermieter dazu berechtigen, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 23.02.2017 entschieden (Az.: 7 S 7084/16).

Über den Autor

Hagen Döhl administrator

Schreibe eine Antwort