Verwahrloster Wohnungszustand rechtfertigt außerordentliche Kündigung

VonHagen Döhl

Verwahrloster Wohnungszustand rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Der verwahrloste Zustand einer Mietwohnung kann den Vermieter dazu berechtigen, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 23.02.2017 entschieden (Az.: 7 S 7084/16).

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