Das Sozialgericht Dresden hat die Erkrankung des Innenmeniskus bei einem Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt.
(SG Dresden 15.2.2017 – S 5 U 233/16)
Das Sozialgericht Dresden hat die Erkrankung des Innenmeniskus bei einem Profifußballer als Berufskrankheit anerkannt.
(SG Dresden 15.2.2017 – S 5 U 233/16)
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