Verschuldete Leistungsunfähigkeit im Unterhaltsrecht

VonHagen Döhl

Verschuldete Leistungsunfähigkeit im Unterhaltsrecht

Ein Unterhaltsschuldner kann sich nach Treu und Glauben nur dann nicht auf seine durch eine strafhaftbedingte Leistungsunfähigkeit berufen, wenn die Strafhaft auf einen Fehlverhalten beruht, das sich gerade auf die Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltsgläubiger bezieht. Mit dieser Entscheidung führt der Bundesgerichtshof diesbezüglich seine Rechtsprechung fort, nachdem er bereits im Urteil vom 09.06.1982 (IV b ZR 704/80) im Falle des Arbeitsplatzverlustes gleichartig entschieden hatte. Dort war es dem Unterhaltspflichtigen versagt worden, sich auf seine Leistungsunfähigkeit infolge des Verlustes eines Arbeitsplatzes zu berufen, weil das für den Arbeitsplatzverlust ursächliche Verhalten sich zugleich als eine Verletzung der Unterhaltspflicht dargestellt hatte.
(BGH Urteil vom 20.02.2002-XII ZR 104/00)

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