Vermieter darf Wohnung alle fünf Jahre besichtigen

VonHagen Döhl

Vermieter darf Wohnung alle fünf Jahre besichtigen

Das AG München hat entschieden, dass der Vermieter das Recht hat, die vermietete Wohnung zu besichtigen, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein drohender Schaden eintreten kann, spätestens jedoch alle fünf Jahre.

(AG München 10.06.2016  461 C 19626/15)

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