Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Auftraggeber

VonHagen Döhl

Verletzung der Sorgfaltspflicht durch Auftraggeber

Ein Auftraggeber, der selbst auf dem Gewerk seines Auftragnehmers aufbaut und weitere Bauleistungen erbringt, verletzt die ihm in eigenen Angelegenheiten obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er die Leistungen dieses Auftragnehmers ungeprüft übernimmt.
(BGH 8.5.2003 – VII ZR 205/02)

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