Verkehrsrechtler warnen vor falschen Hinweisen auf Bußgeldbescheiden

VonHagen Döhl

Verkehrsrechtler warnen vor falschen Hinweisen auf Bußgeldbescheiden

Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV hat vor irrtümlichen Belehrungen auf Bußgeldbescheiden gewarnt. So schreibt beispielsweise das Thüringer Polizeiverwaltungsamt in Artern unter den „Allgemeinen Hinweisen“ auf den Bußgeldbescheiden: „Die Punktebewertung ist nicht Gegenstand des Bescheides und deshalb nicht durch Einspruch anfechtbar“. In einer Pressemitteilung informiert die Arbeitsgemeinschaft darüber, dass selbstverständlich auch die Punkte anfechtbar sind, wenn man gegen den Bußgeldbescheid insgesamt Einspruch einlegt.

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