Verhältnis von Auftraggeber, Subunternehmer und Generalunternehmer

VonHagen Döhl

Verhältnis von Auftraggeber, Subunternehmer und Generalunternehmer

Ein Unternehmer, der unter umfassender Regelung seines Werklohns von einem Generalunternehmer mit Bauleistungen beauftragt wird, hat gegen den Auftraggeber des Generalunternehmers, dem die Bauleistungen zugute kommen, keinen Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag.
(BGH – 15.4.2004 VII ZR 212/03)

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