Der Bauunternehmer kann seinen Vergütungsanspruch trotz einer Schlussrechnung weiterhin aus einer Abschlagsrechnung geltend machen, wenn diese ein unbestrittenes Guthaben ausweist (Revision zugelassen).
(OLG Naumburg, Urteil vom 22.5.2003 – 7 U 10/03)
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