Verfassungswidrige Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern bei der Grunderwerbsteuer

VonHagen Döhl

Verfassungswidrige Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern bei der Grunderwerbsteuer

Das BVerfG hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grund- erwerbsteuerrecht verfassungswidrig ist.
BVerfG vom 08.08.2012

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