Das BVerfG hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grund- erwerbsteuerrecht verfassungswidrig ist.
BVerfG vom 08.08.2012
Das BVerfG hat entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im Grund- erwerbsteuerrecht verfassungswidrig ist.
BVerfG vom 08.08.2012
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